Bewertung von Fahrzeugen durch ein Classic Data Wertgutachten
- zur Versicherungseinstufung
- zur Vorlage bei einem Kreditinstitut
- zur Vorlage bei einer Leasinggesellschaft
- zum Kauf oder Verkauf
- zur Privatnutzung
Beratung und Unterstützung
- bei Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen
- bei Fragen zur Originalität
Begutachtung von Fahrzeugen bundesweit
- im Schadenfall
- vor, während und/oder nach einer Restauration
Ergibt ein Gutachten Sinn?
Viele Gesellschaften verlangen oder empfehlen bei der Versicherung von klassischen Fahrzeugen ein Wertgutachten Manche Kunden stellen sich aber die Frage nach der Notwendigkeit eines solchen Gutachtens.
Wesentlicher Bestandteil eines Gutachtens ist die Ermittlung des Fahrzeugwertes, der die Grundlage zur Prämienberechnung bildet. In einem Gutachten wird für Ihr Fahrzeug der Wert von einer neutralen Stelle ermittelt und dokumentiert. Anders als das Ablesen von Preisen aus irgendwelchen Tabellen kann hierbei auf wertbeeinflussende Besonderheiten des Fahrzeuges eingegangen werden. Dies bedeutet für Sie ein Plus an Sicherheit, sowohl beim Vertragsabschluss, als auch bei eventuellen späteren Schadensansprüchen.
Oldtimerversicherung und Historisches Kennzeichen – zwei Paar Schuhe?
Oft wird die Zulassung als Oldtimer nach § 23, das sogenannte H-Kennzeichen, in Zusammenhang mit der Oldtimerversicherung gebracht. Dies ist aber nicht richtig. Weder ist das H-Kennzeichen Bedingung für den Abschluß einer Oldtimerversicherung, noch gibt es hierfür besondere Tarife. Die Prämiengestaltung der Versicherer orientiert sich vielmehr an Fahrzeugalter, Wert und Leistung der Klassiker.
Lediglich auf die Höhe der zu zahlenden Kraftfahrzeugsteuer wirkt sich diese Form der Zulassung aus. So sind 191 € im Jahr an Steuern zu zahlen, egal wie groß Hubraum oder kW-Zahl des Fahrzeuges sind. Grundvoraussetzungen zur Vergabe des historischen Kennzeichens sind u.a. eine mehr als dreißig Jahre zurückliegende Erstzulassung und ein originaler, erhaltenswerter Zustand des Fahrzeuges.